2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 11. Dezember 2024 beantragte der Kläger beim Bezirksgericht S._____ für die in Betreibung gesetzte Forderung (inkl. Gebühren und Zins) Rechtsöffnung. 2.2. Mit Entscheid vom 18. März 2025 erkannte das Bezirksgericht S._____, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 1. Juli 2024) für den Betrag von Fr. 3'284.30 nebst Zins zu 3.5 % seit 28. Juni 2024 sowie für den aufgelaufenen Zins bis 27. Juni 2024 von Fr. 123.55 definitive Rechtsöffnung erteilt.