1. Mit Zahlungsbefehl vom 1. Juli 2024 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts R._____ betrieb der Kläger den Beklagten für eine Forderung von Fr. 3'284.30 (1) nebst Kosten und gesetzlichen Gebühren von Fr. 510.00 (2), Zins von Fr. 123.55 (3) und Fr. 74.00 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " 1. KANTONALE STEUERN 2022, ORDENTLICHE STEUER, STEUER- RECHNUNG VOM 23.01.2024 2. KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN 3. AUFGELAUFENDER ZINS BIS 27.06.2024" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 8. Juli 2024 zugestellt, woraufhin dieser gleichentags Rechtsvorschlag erhob.