Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgte am 11. Februar 2004. Als Sicherheit für das Darlehen wurde die Verpfändung und Abtretung des Namensschuldbriefes vom 27. September 1989 im zweiten Rang, lastend auf Grundbuch R._____, Parzelle Nr. bbb, R._____, mit einem Wert von Fr. 40'000.00 vereinbart. Als Eigentümer der Liegenschaft sowie Schuldner und Pfandgeber ist der Beklagte aufgeführt. Die Gläubigeränderung sollte im Grundbuch eingetragen werden. Der Darlehensvertrag wurde von der Klägerin und dem Beklagten unterzeichnet (Gesuchsbeilage [GB] 1).