weil das Gericht aufgrund der bereits abgenommenen Beweise seine Überzeugung gebildet hat und willkürfrei davon ausgehen darf, diese würde durch weitere Beweiserhebungen nicht erschüttert. Bei der antizipierten Beweiswürdigung hat das Gericht als Hypothese zu unterstellen, das Beweismittel würde das Ergebnis bestätigen, welches die Partei vertritt, von der es angerufen wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_291/2018 vom 10. Januar 2019 E. 4.2.1).