Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ / R. _____ vom 30. Januar 2023 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____/R. _____ vom 30. Januar 2023 für eine Forderung von Fr. 61'016.75 nebst Zins von 5 % seit 1. Januar 2023. Gegen diesen ihm am 6. Februar 2023 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.