1. Die Kläger reichten mit Eingabe vom 2. April 2024 beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten ein Mietausweisungsgesuch gegen die Beklagten ein. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten entschied am 29. April 2024: " 1. 1.1. Die Gesuchsgegner 1 und 2 werden verpflichtet, die 3.5-Zimmerwohnung im 1. OG rechts der Liegenschaft Q-Strasse, R._____, bis spätestens am 14.05.2024 zu verlassen und ordnungsgemäss zu räumen. 1.2. Für den Widerhandlungsfall wird als Vollstreckungsmassnahme die polizeiliche Räumung angeordnet.