3. Gegen diesen ihm am 12. Juli 2024 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer für sich und die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. September 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit folgenden Anträgen: -3- " 1. In Gutheissung der Berufung sei Ziffer 3 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Bremgarten, Familiengerichtspräsidium, vom 14. Juni 2024 wie folgt neu zu formulieren beziehungsweise durch folgende Bestimmung zu ersetzen: