Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 28. Februar 2023 reichte der Beschwerdegegner eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils gegen die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht Bremgarten ein (OF.2023.25). 1.2. Mit Eingabe vom 11. April 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege bzw. der Beschwerdeführer um Ernennung als unentgeltlicher Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin. Der Gerichtspräsident bewilligte dies mit Verfügung vom 15. Juni 2023. 1.3. Am 17. Oktober 2023 bewilligte der Gerichtspräsident die unentgeltliche Rechtspflege inkl. unentgeltlicher Rechtsvertretung.