2.2. Die Konkursforderung inkl. Kosten und Zinsen belief sich im vorliegenden Fall auf Fr. 1'662.40 (act. 7). Die Beklagte hat im vorinstanzlichen Verfahren nachgewiesen, dass sie die Konkursforderung (inkl. Zinsen und Kosten) am 21. Februar 2024 (Fr. 602.80) und 1. März 2024 (Fr. 1'059.60) vollständig an das Betreibungsamt R._____ überwiesen hat (Beilage der Beklagten zur Stellungnahme vom 1. März 2024). Die Beklagte hat in ihren beiden Zahlungsaufträgen ausdrücklich vermerkt, dass die beiden Zahlungen in der Gesamthöhe von Fr. 1'662.40 zu Gunsten der Betreibung Nr. bbb erfolgen, was denn durch das Betreibungsamt R.___