2. 2.1. Die Beklagte bringt mit Beschwerde zunächst vor, dass die Klägerin mit Gesuch um Konkurseröffnung vom 13. Februar 2024 eine Forderung von insgesamt Fr. 1'312.40 (Grundforderung [Fr. 1'109.60] und Betreibungskosten [Fr. 202.80]) geltend mache, womit zuzüglich der erstinstanzlichen Gerichtskosten von Fr. 350.00 eine Gesamtforderung von Fr. 1'662.40 resultiere. Die Beklagte habe dem Betreibungsamt R._____ mit Valuta 21. Februar 2024 den Betrag von Fr. 602.80 und mit Valuta 1. März 2024 den Betrag von Fr. 1'059.60 überwiesen, wobei ausdrücklich vermerkt worden sei, dass diese Zahlungen hinsichtlich der Betreibung Nr. bbb erfolgen würden.