" Der Entscheid SR.2023.501 / ho vom 11. Dezember 2023 soll aufgehoben werden und dem Gesuchsteller die provisorische Rechtsöffnung, eventualiter die definitive Rechtsöffnung in dieser Sache zu gewähren. Gleichzeitig soll die Entscheidgebühr des Entscheides vom 11. Dezember 2023 vollumfänglich der Gesuchsgegnerin auferlegt werden." 2.2. Am 7. Februar 2024 leistete die Klägerin den mit Verfügung vom 29. Januar 2024 von der Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau verlangten Kostenvorschuss von Fr. 375.00. Das Obergericht zieht in Erwägung: