1. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2023 wies das Gerichtspräsidium Baden das Gesuch der Klägerin um Erteilung der Rechtsöffnung für den mit Zahlungsbefehl vom 22. September 2023 des Betreibungsamts Q._____ betriebenen Betrag von Fr. 2'396.15 für eine "unbezahlte Rechnung Nr. bbb" ab und auferlegte ihr die Entscheidgebühr von Fr. 250.00. Parteientschädigungen wurden keine zugesprochen. 2. 2.1. Mit Beschwerde vom 3. Januar 2024 erhob die Klägerin beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgendem Antrag: