4. Den Parteien wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, soweit das Gesuch der Klägerin in Bezug auf die Gerichtskosten nicht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wird. Als unentgeltliche Rechtsvertreter werden der Klägerin MLaw Nils Haldemann, Rechtsanwalt, Q._____, und dem Beklagten lic. iur. Kurt Bischofberger, Rechtsanwalt, Q._____ bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)