7.2. Per 1. Juni 2024 hat sich der Nettomietzins des Beklagten nachweislich um Fr. 64.00 erhöht. Eine Erhöhung auch der Nebenkosten (Berufung, S. 4) ist nicht dokumentiert (vgl. Berufungsbeilage 5 [Mietvertrags-Änderung vom 18. Januar 2024]).