6.2. Die Voraussetzungen, unter welchen ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden kann, hat die Vorinstanz zutreffend dargelegt (angefochtener Entscheid, S. 17 ff.); es kann darauf verwiesen werden. Weiter hat die Vorinstanz unter korrekter Darstellung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Detail begründet, warum sie es für möglich und zumutbar erachtet, dass die Klägerin, welche gesund sei, ungeachtet ihres Alters -7-