Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten im Jahr 1981 und leben seit rund sieben Jahren getrennt. Aus ihrer Ehe gingen drei inzwischen volljährige Söhne hervor. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 27. April 2022 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Q._____ eine unbegründete Scheidungsklage ein und beantragte gleichentags mit separater Eingabe, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab dem 1. April 2021 und während des Ehescheidungsverfahrens monatlichen Unterhalt von Fr. 2'015.00 zu bezahlen.