Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2024) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ vom tt.mm. 2024 betrieb die Klägerin die Beklagte 1 für den Betrag von Fr. 6'000.00 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 74.00. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: