2.3. Der Gesuchsteller bringt in seiner Beschwerde vor, die Unterlagen bewiesen nicht, dass sie diesen Betrag schuldeten, da das Geschäft seit 2021 geschlossen sei. Die Forderung beruhe nicht zu 100 % auf Tatsachen, wie aus den Anlagen ersichtlich sei. Ausserdem beziehe die Familie seit September 2023 Sozialhilfe. Sie hätten kein Gewerbe mehr; die Forderung der B._____ sei auch nicht mehr dieselbe. Sie hätten kein Handelsregister mehr. Zudem sei über die Firma in Basel-Stadt ein Konkursverfahren eröffnet worden, das doppelt geltend gemacht werden könne. Mit der -5-