" 1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes T._____ (Zahlungsbefehl vom 6. Februar 2024) für den Betrag von CHF 900.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. Februar 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird auf das Rechtsöffnungsbegehren nicht eingetreten. 3. Die Entscheidgebühr von CHF 150.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Der Gesuchsteller wird berechtigt erklärt, diese Kosten in der hängigen Betreibung gemäss Ziff. 1 einzuziehen. -3-