1.3. Die B._____ GmbH ersuchte das Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg mit Klage vom 22. November 2021 um Aufhebung der Kündigungen wegen Missbräuchlichkeit, eventualiter um Erstreckung der Mietverhältnisse bis zum 31. Dezember 2023. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg wies die Klage mit Entscheid vom 17. August 2023 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2023 ersuchte die A._____ AG (Klägerin) beim Bezirksgericht Lenzburg um Ausweisung der B._____ GmbH (Beklagte) aus den Mietobjekten im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen.