2.2. Die Beklagte macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass sie auf der Strasse landen würde, wenn die Wohnung bis am 15. April 2024 geräumt sein müsse. Sie beantrage, für alle eine passende Lösung zu finden. Sie schlage einen Abzahlungsplan vor, sowie einen neuen Mietvertrag, in welchem festgehalten werde, dass sofort gekündigt werden könne innert 10 Tagen. Die Abzahlung würde in monatlichen Raten zusätzlich zu den "aktuellen Mieten" erfolgen. Die Beklagte wäre froh, wenn eine gemeinsame Lösung gefunden werden könne. -5-