In casu lud die Vorinstanz die Parteien am 15. Februar 2024 zur Konkursverhandlung auf den 20. März 2024, 11:00 Uhr, vor (act. 11 f.). Die Anzeige erfolgte per Einschreiben an die Adresse des Beklagten. Gemäss Sendungsverfolgung der Post holte der Beklage dieses während der Frist bis zum 26. Februar 2024 nicht ab und es wurde am 27. Februar 2024 mit dem entsprechenden Vermerk an die Vorinstanz zurückgesandt (act. 15). Mit Schreiben vom 1. März 2024 erteilte die Vorinstanz der Regionalpolizei Lenzburg den Auftrag für eine Zustellung der Vorladung an den Beklagten (act. 16). Gemäss Empfangsbescheinigung nahm die Ehefrau des Beklagten die Vorladung am 6. März 2024 in Empfang.