2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 20. März 2024 wie folgt: " 1. Über B._____, […], wird mit Wirkung ab tt.mm. jjjj, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.