1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 14. September 2023 für eine Forderung von Fr. 799.10 nebst 5 % Zins seit 13. September 2023, Fr. 145.00 Umtriebsspesen und Fr. 60.00 Mahnspesen. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 3. Oktober 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 2. Februar 2024 beim Bezirksgericht Lenzburg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 6. November 2023 dem Beklagten am 29. November 2023 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.