3.7. Unterhaltsberechnung 3.7.1. Phasenbildung Gestützt auf die Einkommensverhältnisse des Beklagten sind folgende Unterhaltsphasen zu bilden: Phase 1: 18. September 2022 bis 31. August 2023 Phase 2: ab 1. September 2023 - 17 - 3.7.2. Unterhaltsfestsetzung Es ergeben sich folgende Einkommens- und Bedarfszahlen der Parteien (vgl. angefochtener Entscheid E. 1.3.2 ff. sowie E. 3.3 ff. oben):