eine Pflegeplatzbewilligung zu beantragen. Diese habe vorausgesetzt, dass beide Parteien eine Unterhaltsverpflichtung unterzeichnen. Es wäre ein Leichtes gewesen dies herauszufinden, wenn Interesse daran bestanden hätte. Der Beklagte legt die Unterhaltsverpflichtung bei (Beilagen zur Berufungsantwort).