Dies vor dem Hintergrund, als dass im Bereich des Ergänzungsleistungsrechts gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. b ELG für eine alleinstehende Person mit einem Kind Mietkosten von monatlich Fr. 1'810.00 für eine Wohnung in R._____, welche in der Region 2 liegt, als angemessen erscheinen (vgl. www.bsv.admin.ch/de/mietkosten-el).