Im Jahr 2022 erzielte der Beklagte gemäss Lohnausweisen ein durchschnittliches Nettoeinkommen von Fr. 52'566.05 (exkl. den auf den Lohnausweisen ausgewiesenen Kinderzulagen) und somit monatlich netto gerundet Fr. 4'380.50 (Beilagen zur Eingabe des Beklagten vom 4. Oktober 2023). Von Januar bis und mit August 2023 betrug das effektive Nettoeinkommen des Beklagten Fr. 28'643.40 (exkl. Kinderzulagen und Spesen), was monatlich netto gerundet Fr. 3'580.00 entspricht. Von September 2022 bis und mit August 2023 ist somit von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des Beklagten von gerundet Fr. 3'845.00 ([4 * Fr. 4'380.50 + 8 * Fr. 3'580.00] / 12) auszugehen.