Vorliegend sind in den Lohnausweisen 2022 effektive Spesen von Fr. 666.00 und Fr. 306.00 ausgewiesen (Beilagen zur Stellungnahme des Beklagten vom 4. Oktober 2023). Aus den Lohnabrechnungen von Januar 2023 bis Dezember 2023 geht hervor, dass die Anzahl der jeweils ausbezahlten Spesen von Fr. 18.00 pro Mittagessen stark variierte. So sind in einigen Monaten keine Spesen für das Mittagessen angefallen, beispielsweise im Januar 2023 und April 2023, während in anderen Monaten bis zu 21 Mittagessen abgerechnet wurden, etwa im Oktober 2023.