Sofern er damit geltend macht, dass er für vereinzelte Karenztage keine Lohnfortzahlung erhalte, erklärt dies, weshalb er trotz eines 100 %-Arbeitspensums im November 2023 und Dezember 2023 nicht die jeweils maximal mögliche Anzahl an Arbeitstagen gearbeitet hatte. Da es bei Angestellten üblich ist, gelegentlich gesundheitsbedingt zu fehlen, ist es auch bei einer 60-jährigen Person, welche weiterhin handwerklich als [...] tätig ist, nachvollziehbar, dass vereinzelte Fehltage auftreten. Wenn die Vorinstanz diese Fehltage bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens berücksichtigt, ist dies nicht zu beanstanden, zumal auch Fehltage infolge Ferienbezugs zu berücksichtigen sind.