Der Beklagte bringt vor (Berufungsantwort S. 2), dass er seit 2016 in Temporärfirmen arbeiten würde. Er habe 2022 100 %, im Jahr 2023 bis und mit September 80 % und anschliessend wieder 100 % gearbeitet. Ebenfalls bringt er vor, dass seine Arbeit körperlich stark belastend sei, weshalb er hin und wieder einen Tag pausieren müsse. Ebenfalls liege es im Rahmen des Wahrscheinlichen für eine gewisse Zeit zu erkranken. Abgesehen von zwei Karenztagen entspreche das Krankentaggeld auch nur 80 % des Lohnes. Davon ausgehend seien die Grundlagen seiner Einkommensberechnung zur Ermittlung eines möglichen Unterhalts unrealistisch. - 13 -