Es sei nicht ersichtlich, weshalb der Beklagte nicht zu 100 % arbeiten könne. Die lineare Hochrechnung der Vorinstanz führe zu nicht angemessenen Ergebnissen, da unklar sei, in welchem Pensum der Beklagte effektiv gearbeitet habe. So führe der Beklagte zwar aus, dass er im November 2023 und Dezember 2023 100 % gearbeitet habe. Weshalb der Beklagte im November 2023 dann jedoch nur 17 Tage gearbeitet habe, sei nicht nachvollziehbar. Das Gleiche gelte für den Dezember 2023. Demzufolge sei der Stundenlohn zu bestimmen und dann hochzurechnen.