3.4.Einkommen Beklagter 3.4.1. Vorinstanz / Parteien Hinsichtlich des Einkommens des Beklagten hat die Vorinstanz ausgeführt (angefochtener Entscheid E. 1.3.3), dass dieser temporär bei der G._____ AG arbeiten würde. Aus den Lohnabrechnungen September 2023 bis Dezember 2023 sei ein Nettoeinkommen von Fr. 4'819.65 bei einem 100 %- Erwerbspensum ersichtlich. In den Monaten Januar 2023 bis August 2023 habe er nur 80 % arbeiten können und ein Nettoeinkommen von monatlich Fr. 3'585.25 erzielt, was aufgerechnet auf ein 100%-Pensum Fr. 4'481.55 ergebe.