Die Klägerin stellt nicht in Abrede, dass sie mit einem 100 %-Arbeitspen- sum als selbständige [...] dieses Einkommen zu erreichen vermag. Im Gegenteil anerkennt sie, ab August 2024 ein Einkommen in solcher Höhe erzielen zu können (Berufung S. 8). Die vorinstanzliche Anrechnung eines - 12 - monatlichen (tatsächlichen) Einkommens der Klägerin von netto Fr. 3'000.00 ist daher nicht zu beanstanden.