Folglich bleibt unklar, wie viel Einkommen bzw. Gewinn die Klägerin unter Berücksichtigung der Auslagen tatsächlich erwirtschaften konnte. Im Übrigen mach die Klägerin mit Berufung (S. 7) sowie bereits vor Vorinstanz (Gesuch S. 5) unter Verweis auf die erwähnten Belege geltend, mit ihrer Tätigkeit als [...] ein Einkommen von monatlich maximal Fr. 1'000.00 erwirtschaftet zu haben. Gleichzeitig führte die Klägerin jedoch anlässlich der vorinstanzlichen Parteibefragung aus, dass sie nach dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung mit [...] teilweise Fr. 2'000.00 bis Fr. 2'800.00 monatlich verdient habe (act. 29) und dass sie in den Monaten ohne Sozialhilfe so viel verdient habe, dass sie für