Weiter beanstandet sie, dass die Vorinstanz ihr rückwirkend ein hypothetisches Einkommen von Fr. 3'000.00 angerechnet habe. Sie anerkenne, dass sie alles daransetzen müsse, um ihre Eigenversorgungskapazität - 10 - auszuschöpfen, auch wenn es höchst fraglich sei, ob es ihr gelingen werde, die Selbständigkeit auszudehnen oder eine Anstellung zu finden. Aus prozessualen Gründen sei sie bereit, sich ab 1. August 2024 ein hypothetisches Einkommen von Fr. 3'000.00 anrechnen zu lassen.