Gehe man davon aus, dass die Klägerin tatsächlich auf Stellensuche sei und künftig einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen werde, wäre ihr gemäss obergerichtlicher Rechtsprechung ein Einkommen von Fr. 3'600.00 für eine repetitive Arbeit anzurechnen. Sollte sie künftig weiterhin selbständig als [...] tätig sein, sei zu erwarten, dass sie etwas weniger als Fr. 3'600.00 pro Monat verdiene werde. Die Vorinstanz rechnete der Klägerin schliesslich ein Einkommen von monatlich netto Fr. 3'000.00 an.