Der Beklagte wendet ein (Berufungsantwort S. 2), die Klägerin habe ihm wiederholt versichert, sie würde keine finanziellen Forderungen in Form von Unterhalt an ihn stellen. Auch sei die Darstellung falsch, dass er der Klägerin finanzielle Unterstützung nur in Form eines Darlehens gewährt habe. Die Klägerin habe ihn um finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens gebeten. Sie habe auch wiederholt davon gesprochen, dass sie einen Beitrag an den Unterhalt von D._____ leisten möchte, wenn sie genug verdienen würde. Es seien gewisse persönliche Entscheidungen, die die Klägerin in eine hilfsbedürftige Situation gebracht hätten.