3.6. Mit Eingabe vom 28. August 2025 teilte lic. iur. C._____, Rechtsanwältin, Q._____, mit Verweis auf ihr Schreiben ans Bezirksgericht Bremgarten vom 4. Februar 2025 mit, dass sie die Klägerin seit Februar 2025 nicht mehr anwaltlich vertrete. 3.7. Mit Eingaben vom 8. September 2025 (Beklagter) und vom 11. September 2025 (Klägerin) reichten die Parteien Unterlagen ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: