3.2. Mit Berufungsantwort vom 26. April 2024 beantragte der Beklagte die Abweisung der Berufung. 3.3. Am 6. Mai 2024 folgte eine weitere Eingabe der Klägerin. 3.4. Mit Eingabe vom 24. Mai 2024 teilte die Klägerin mit, dass sie auf das Stellen eines Prozesskostenvorschussgesuchs für das Berufungsverfahren verzichte. 3.5. Mit Verfügung vom 22. August 2025 wurden die Parteien aufgefordert, ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse auszuweisen und Unterlagen einzureichen.