2.5. Mit Entscheid vom 16. Januar 2024 des Bezirksgerichts Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, wurde das Gesuch der Klägerin um vorsorgliche Massnahmen während des Scheidungsverfahrens vollumfänglich abgewiesen (Dispositiv-Ziff. 1), die Gerichtskosten der Klägerin auferlegt (Dis- positiv-Ziff. 2) sowie keine Parteientschädigungen zugesprochen (Disposi- tiv-Ziff. 3). 3. 3.1. Die Klägerin erhob fristgerecht am 5. April 2024 Berufung gegen diesen ihr in begründeter Fassung am 2. April 2024 zugestellten Entscheid und beantragte: