3. Eventualiter sei der Gesuchstellerin sei für das gleichzeitig anhängig gemachte Ehescheidungsverfahren sowie das Massnahmenverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin sei zu deren unentgeltlicher Rechtsbeiständin zu ernennen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. gesetzlicher MwSt.) zulasten des Gesuchsgegners." In der Folge eröffnete das Gerichtspräsidium Bremgarten ein Verfahren betr. vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens (SF.2023.76).