" 1. Der Gesuchgegner sei vorsorglich zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend auf ein Jahr und während der Dauer des Scheidungsverfahrens monatlich vorschüssig CHF 1'616.00 für deren persönlichen Unterhalt zu leisten. 2. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin für das gleichzeitig anhängig gemachte Scheidungsverfahren sowie das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen einen angemessenen Prozesskostenvorschuss, einstweilen CHF 8'000.00 (Gerichtskosten CHF 2'000.00, Anwaltskosten CHF 6'000.00) zu bezahlen.