Es verweist zwar weiter auf eine "weite Auslegung" des Begriffs "Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen" gemäss BBA. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass auch ordentlich deklarierte, aber nicht bezahlte Steuerforderungen unter das BBA fallen sollen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit der weiten Auslegung verhindert werden soll, dass sich die -9-