Entgegen der Behauptung der Klägerin lässt sich auch der 2010 erschienen Dissertation von ANNA SKVARC "Bekämpfung von strafbaren Verhaltensweisen nach dem Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU" nichts entnehmen, was die Auffassung der Klägerin auch nur ansatzweise stützen würde. Vielmehr ergibt sich daraus, dass auch diese Autorin für die Einziehung ein strafrechtlich relevantes Verhalten voraussetzt (vgl. dazu S. 32 ff. und S. 39 ff. der erwähnten Dissertation, wo es explizit um das strafbare Verhalten geht). Wenn die Autorin auf S. 193 im Zusammenhang mit Art.