die aus einer nach Art. 2 Ziff. 1 lit. a BBA amtshilfefähigen Straftat stammten. Darunter fielen Betrug und sonstige rechtswidrige Handlungen wie Schmuggel oder Korruption, durch welche die finanziellen Interessen der Vertragsparteien im Bereich der indirekten Steuern, des öffentlichen Beschaffungswesens und der Subventionen geschädigt würden (STRUB, Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren, Jusletter vom 29. Mai 2017, Rz. 15).