Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen, Bilaterale II, Bundesblatt [BBl] 2004 5965 ff., S. 5968). Die Verbesserung der Zusammenarbeit in der Betrugsbekämpfung sei ein prioritäres Anliegen der EU: Eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Schweiz solle es künftig ermöglichen, alle schweren Delikte im Bereich der indirekten Steuern wirkungsvoller zu bekämpfen (Zollbetrug sowie Betrug bei Mehr- wert- und Verbrauchssteuern; Botschaft Bilaterale II, S. 5991). Auch daraus ergibt sich, dass nicht eine grundsätzliche Inkasso-Amtshilfe, sondern die Bekämpfung schwerer Delikte im Bereich der indirekten Steuern beabsichtigt war.