Die teleologische Auslegung gewährleistet zusammen mit der Auslegung nach Treu und Glauben den "effet utile" des Vertrags. Der auszulegenden Bestimmung ist unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, der ihre effektive Anwendung gewährleistet und -6- nicht zu einem Ergebnis führt, das dem Ziel und Zweck des Vertrags widerspricht (zum Ganzen BGE 150 III 89 E. 4.2.2).