24 BBA. Stattdessen werde dort auf S. 34 festgehalten, dass der Begriff "Betrug und rechtswidrige Handlungen" i.S.v. Art. 2 BBA "mit den Verhaltensweisen gleichzusetzen [sei], die sich gegen konkrete Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts [richteten]". Diese Auslegung sei auch durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil A-1531/2015 vom 26. Juni 2015 in E. 1.2 bestätigt worden (Beschwerde S. 6). In casu liege eine Rechtswidrigkeit vor durch den Verstoss gegen Art. 86 MWSTG infolge der Nichterfüllung der pekuniären Ablieferungspflichten nach Deklaration (Beschwerde S. 6).