Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom tt.mm. 2023 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 116'437.20 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 203.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde angegeben: "Umsatzsteuerforderung für 10/2020, 11/2020 und 12/2020 gemäss Rückstandsausweis vom 9. Mai 2023 des Finanzamtes R._____. Im Detail wird auf das angefügte Betreibungsbegehren verwiesen."